Textauszüge mit Quellenangabe zum Thema "stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland"

Aus:

Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 20./21. November 1997 in Saarbrücken

  • „Krankenhausbehandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche sollen vorrangig in pädiatrischen Fachabteilungen behandelt werden, auch wenn der Behandlungsanlass zur Aufnahme in einer anderen Abteilung geführt hat. Dies gilt auch für die prä- und postoperative Versorgung.”
  • Anmerkung: „Sollen” bedeutet juristisch: Nur berechtigte Ausnahmetatbestände sind zugelassen und müssen genau begründet werden.

 

Aus:

Drucksache 14/9544 Deutscher Bundestag vom 25. Juni 2002
3. Stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen 
 

  • „Rund 40 Prozent der stationären Behandlungen von Kindern und Jungendlichen erfolgen in Krankenhausabteilungen für Erwachsene. Pädiater werden in diesen Fällen häufig nicht hinzugezogen. Auf dieses Versorgungsdefizit hat die Gesundheitsministerkonferenz der Kinder im November 1997 aufmerksam gemacht. Sie forderte einstimmig, die flächendeckende, stationäre pädiatrische Versorgung sicherzustellen. Die aktuellen Daten deuten eher auf eine weitere Verschlechterung der Versorgungsqualität hin. Länder und Krankenhausträger stehen daher nach wie vor in der Pflicht, Strukturen zu schaffen, welche die kindgerechte stationäre Versorgung ermöglichen.
  • Bei der Festsetzung der diagnoseorientierten Fallpauschalen ist darauf zu achten, dass die besonderen Belange der Kinder- und Jugendmedizin berücksichtigt werden, damit sich die Qualität der stationären Versorgung nicht verschlechtert.” 

 

Aus:

Nationaler Aktionsplan (NAP) 2005 – 2010
2.3.5. Kindergerechte Versorgung im Krankenhaus

  • „Hauptproblem ist, dass rund 40 Prozent der im Krankenhaus aufgenommenen Kinder und Jugendlichen auf Erwachsenenstationen liegen, wo sie ggf. keine altersgerechte medizinische und psychosoziale Versorgung erfahren. Die Mitaufnahme und Anwesenheit eines Elternteils ist nicht immer möglich. Zudem sind tagesstationäre Angebote zur Diagnostik und Kurztherapie nicht ausreichend entwickelt.”

Stimmen der beteiligten Kinder und Jugendlichen

  • „Besonders wichtig ist auch, dass Krankenhäuser kindergerechter werden. Das bedeutet: individuell ausgestattete Spielräume mit verschiedenen Spielmöglichkeiten, bunt gestaltete Zimmer, Aktivitätsmöglichkeiten auch für Ältere (>9). Außerdem sollten Ärzte und Schwestern, die mit Kindern zu tun haben, Pädagogikkurse besuchen, um besser und gezielter auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen zu können.”
  • Die Gesundheitspolitik der Bundesregierung zielt auf eine kindergerechte Versorgung im Krankenhaus in speziell für Kinder und Jugendliche ausgestatteten Kinder und Jugendstationen. Damit soll eine Verbesserung der Möglichkeit der aus medizinischen Gründen erforderlichen Mitaufnahme und Anwesenheit eines Elternteils bei stationärer Behandlung eines Kindes sowie eine Stärkung der Patientenrechte von Kindern und Jugendlichen verbunden sein.

Maßnahmen der Bundesregierung

  • Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, ausreichende spezifische Kapazitäten für Kinder und Jugendliche in Krankenhäusern zu erhalten bzw. zu schaffen.
  • Sie wirkt darauf hin, dass die Besonderheiten einer kindergerechten Versorgung bei voll und teilstationären Leistungen durch die Kalkulationsbeteiligung von Kinderabteilungen und Kinderkrankenhäusern in die Entwicklung der Fallpauschalen berücksichtigt werden.
  • Im Hinblick auf die Verbesserung der Möglichkeit, einen Elternteil bei stationärer Behandlung seines Kindes mit aufzunehmen, wenn es aus medizinischen Gründen erforderlich ist, nutzt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den für die Krankenhausversorgung zuständigen Gremien auf Länderebene.
  • Sie trägt zur Aufklärung der Eltern über Bedürfnisse und Rechte auf Kinder und Jugendstationen bei.
  • Sie regt die Einführung eines Beschwerdesystems auf Kinder und Jugendstationen an.  

 

Aus:

110. Deutscher Ärztetag 2007 in Münster
24. Fachärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Krankenhaus

Auf Antrag von Dr. Mothes, Dr. Voigt und Frau E. Groterath (Drucksache III-27) fasst der 110. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

  • Die fachärztliche Versorgung kranker Kinder und Jugendlicher erfährt eine Aufweichung und Qualitätsminderung
  • Die Gründe sind regional verschieden und beispielsweise Folge von Fehlentscheidungen der Krankenhausträger ("Kindermedizin rechnet sich nicht!") sowie der Wiedervereinnahmung kranker Kinder und Jugendlicher in die Strukturen der Erwachsenenmedizin, z. B. im Gebiet der Chirurgie.
  • Der 110. Deutsche Ärztetag 2007 verurteilt und missbilligt entschieden diese Tendenz.
  • Kranke Kinder und Jugendliche haben das gleiche Recht auf eine stationäre fachärztliche Betreuung wie der Erwachsene.
  • Bund und Länder haben die Pflicht, die erforderliche Qualität in der Behandlung kranker Kinder und Jugendlicher im Krankenhaus flächendeckend sicherzustellen 

 

Aus:

111. Deutscher Ärztetag 2008 in Ulm
3. Kindgerechte stationäre Versorgung

Der Änderungsantrag von Herrn Dr. Voigt und Herrn Dr. Mothes (Drucksache I – 01-39) zum Entschließungsantrag des Vorstands der Bundesärztekammer ( Drucksache I – 01) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Als Ergänzung zu/ab Zeile 32 (Seite 13/14):

  • Es ist sicherzustellen, dass es eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Kinderabteilungen / Kinderkliniken gibt, die für Kinder und Angehörige (Eltern) in erreichbarer Nähe (i.d.R. 40 km bzw. 40 Minuten) liegen.
  • Kindern muss die Möglichkeit gegeben werden, in einer entsprechenden Kinderabteilung behandelt zu werden.
  • Weiter ist ein System zu etablieren, dass die Strukturqualität dieser Abteilungen prüfen kann.

Begründung:

  • Weiterhin werden Kinder in nennenswertem Umfang auf Erwachsenen-Abteilungen stationär behandelt. Diese Fehlbelegung verringert zum Einen das dringende Behandlungsgebot an geriatrische Patienten und verhindert zum Anderen die seit Jahren geforderte qualitätsgerechte Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Krankenhaus.